Batteriegesetz (BattG)

Da die Stein-Dinse GmbH Batterien und Akkus bzw. solche Geräte verkaufen, die Batterien und Akkus enthalten, sind wir nach dem Batteriegesetz verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen:

 

Batterien und Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden, sondern Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus gesetzlich verpflichtet. Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder Ihre Gesundheit schädigen können. Batterien enthalten aber auch wichtige Rohstoffe wie z.B. Eisen, Zink, Mangan oder Nickel und werden wieder verwertet. Sie können die Batterien nach Gebrauch entweder an uns zurücksenden oder in unmittelbarer Nähe (z.B. im Handel oder in kommunalen Sammelstellen) unentgeltlich zurückgeben. Batterien oder Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. In unmittelbarer Nähe dieses Mülltonnensymbols befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes mit folgender Bedeutung:

Pb: Batterie enthält Blei, Cd: Batterie enthält Cadmium, Hg: Batterie enthält Quecksilber

 

Gemäß BattG § 10, ist jeder Verkäufer von Kfz. Starterbatterien gesetzlich dazu verpflichtet, ein Pfand von 7,50 € zu erheben, wenn im Gegenzug keine alte Batterie des gleichen Typs abgegeben wird. Zusammen mit Ihrer Batterie erhalten Sie von uns einen Batterie-Pfandgutschein im Werte von 7,50 €. Ihre alte Batterie geben Sie bitte zusammen mit dem Pfandgutschein bei uns ab und bekommen den Betrag erstattet. Da gebrauchte Batterien zu Gefahrengut zählen, dürfen diese nicht verschickt werden. Wenn das Abgeben wegen der Entfernung nicht möglich ist, nehmen die regionalen Recyclinghöfe (Adressen im Branchenbuch oder am Umwelttelefon Ihres Landkreises zu erfragen) Ihre alte Batterie entgegen. Lassen Sie sich dies bitte auf dem Pfandgutschein abstempeln. Sobald Sie uns den abgestempelten Pfandgutschein zusenden, können wir Ihnen den Betrag erststatten.